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   BVerwG, 23.07.1990 - 9 B 87.90   

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BVerwG, 23.07.1990 - 9 B 87.90 (https://dejure.org/1990,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1990 - 9 B 87.90 (https://dejure.org/1990,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1990 - 9 B 87.90 (https://dejure.org/1990,2320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahrensgesetz - Klageverbundverfahren - Anfechtungsklage - Abschiebungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 261
  • NVwZ 1990, 1182
  • DÖV 1990, 976
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß durch den Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 ein Aufenthaltsrecht festgelegt und der dort genannte Personenkreis Ausländern gleichgestellt wurde, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (BVerwGE 85, 261 (264) [BVerwG 23.07.1990 - 9 B 87/90]; 87, 11 (18) [BVerwG 11.10.1990 - 2 C 46/88]; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß durch den Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 ein Aufenthaltsrecht festgelegt und der dort genannte Personenkreis Ausländern gleichgestellt wurde, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (BVerwGE 85, 261 [BVerwG 23.07.1990 - 9 B 87/90] ; 87, 11 [BVerwG 11.10.1990 - 2 C 46/88] ; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89

    Ausländerrecht: Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit von Ausreiseaufforderung

    Es geht, aber vordringlich darum, das den Aufenthalt des Asylbewerbers betreffende Verfahren zu straffen und zu beschleunigen und den Aufenthalt jener Ausländer, die sich allein wegen eines schließlich erfolglosen Asylantrags im Bundesgebiet aufhalten dürfen, alsbald zu beenden und mit der Verbindung von Zustellung der ablehnenden Asylentscheidung und der sich unmittelbar in Konsequenz daraus ergebenden aufenthaltsbeendenden Entscheidung der Ausländerbehörde das gerichtliche Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG - das seinerseits im Interesse der Koordinierung und Beschleunigung liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 -, Dok.Ber. A 1990, S. 277) - vorzubereiten.
  • BVerwG, 13.09.1991 - 9 B 73.91

    Fehlende Feststellungen des Berufungsgerichts zur Erforderlichkeit einer

    Der Kläger beanstandet, das Berufungsgericht sei dadurch, daß es keine Feststellungen dazu getroffen habe, ob seine freiwillige Ausreise aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes nicht gesichert sei oder deren Überwachung erforderlich sei, von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 - (BVerwGE 85, 261) abgewichen.

    Abgesehen davon, daß die Vorschrift des § 13 AuslG a.F., zu der diese Rechtsprechung ergangen ist, durch die Novellierung des Ausländergesetzes bereits am 1. Januar 1991 außer Kraft getreten ist (Art. 15 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl. I S. 1354) und die Beschwerde keine Ausführungen zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Unterschiede in den Rechtsstandpunkten enthält, läßt die Beschwerde auch deshalb keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO hervortreten, weil diese eine Abweichung von den das Urteil tragenden rechtlichen Erwägungen voraussetzt, während - wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausführt - mit dem von der Beschwerde zitierten Hinweis im Beschluß vom 23. Juli 1990 (a.a.O.) erkennbar ohne entscheidungserhebliche Aussage zur Sache lediglich die Zurückverweisung gemäß § 144 Abs. 2 VwGO begründet werden sollte.

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 8.92
    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß durch den Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 ein Aufenthaltsrecht festgelegt und der dort genannte Personenkreis Ausländern gleichgestellt wurde, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (BVerwGE 85, 261 [BVerwG 23.07.1990 - 9 B 87/90] ; 87, 11 [BVerwG 11.10.1990 - 2 C 46/88] ; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91

    Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß durch den Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 ein Aufenthaltsrecht festgelegt und der dort genannte Personenkreis Ausländern gleichgestellt wurde, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (BVerwGE 85, 261 [BVerwG 23.07.1990 - 9 B 87/90]; 87, 11 [BVerwG 11.10.1990 - 2 C 46/88]; Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - a.a.O.).
  • VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einem noch nicht 16 Jahre alten

    Zu Recht hat der Antragsgegner nach Ablehnung des Asylantrages der damals noch nicht 16 Jahre alten Antragstellerin als offensichtlich unbegründet die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung vom 26. März 1990 nicht auf die §§ 11 Absätze 1 und 2, 10 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) - AsylVfG a. F. - gestützt, sondern - unter gleichzeitiger zeitlicher Beschränkung des Aufenthalts der Antragstellerin gemäß § 7 Absätze 4 und 5 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) - AuslG a. F. - auf die §§ 12, 13 AuslG a. F. (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 - DÖV 1990 S. 976).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - A 12 S 675/91

    Sofortvollzug einer Aufenthaltsbefristung in Verbindung mit aufenthaltsbeendenden

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach §§ 10, 11, 28 AsylVfG gegen Asylbewerber, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht ergehen dürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23.7.1990, BVerwGE 85, 261).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 13 S 3438/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

    Der gesetzlichen Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965 lag die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, daß der Aufenthalt von Kindern vor der Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig nicht mit öffentlichen Interessen derart unvereinbar ist, daß eine vorherige behördliche Prüfung der Erlaubnisfähigkeit ihres Aufenthalts erforderlich wäre (BVerwG Beschl. v. 11.1.1982 - BVerwG 1 B 151.81 - Buchholz 42.24 § 2 AuslG Nr. 28, Urt. v. 31.7.1984 - BVerwG 9 C 156.83 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 4, Beschl. v. 23.7.1990 - BVerwG 9 B 87.90 - Buchholz 402.25 § 30 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.10.1991 - 9 B 76.91

    Zulässige Rechtsmittel bei Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz

    Der von der Beschwerde erwähnte Beschluß des Senats vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 - (BVerwGE 85, 261) ist nicht einschlägig, weil die in jenem Verfahren angefochtene Verfügung nicht auf § 28 AsylVfG, sondern auf § 12 Abs. 1, § 13 AuslG in der damals geltenden Fassung gestützt war.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1991 - A 12 S 3136/90

    Nichteingreifen des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 bei

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - A 12 S 460/91

    Sofortvollzug einer Aufenthaltsbefristung in Verbindung mit aufenthaltsbeendenden

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1991 - A 13 S 2639/90

    Abschiebungsandrohung gegenüber erst 14jährigen Asylbewerber

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